Der Begriff „BEM“ prägte die Vollversammlung kirchlicher Mitarbeiter der Region am Mittwoch im Syker Gemeindehaus. Dahinter verbirgt sich als Abkürzung „betriebliches Eingliederungsmanagement“. Die über 90 Erzieherinnen in kirchlichen Kindergärten und Friedhofsverwalter, Diakone und Reinigungskräfte, Pflegerinnen von Diakoniesozialstationen und Kirchenkreissozialarbeiterinnen, Pfarrsekretärinnen und Küster wurden bei der Jahreshauptversammlung der Mitarbeitervertretung (MAV) über BEM informiert und zugleich wurden sie zur Kandidatur für die im Frühjahr für 4 Jahre neu zu wählende MAV aufgefordert.
„Wir wünschen uns eine schlagkräftige MAV“ sagte die Vorsitzende Marlies Lührs mit Blick auf die Wahl. Zwar würden die jetzigen MAV-Mitglieder wieder kandidieren, aber als Ersatz für ausgeschiedene Kollegen und einschließlich der Ersatzmitglieder würden mindestens neun Kandidatinnen und Kandidaten – möglichst aus allen Berufsgruppen – gesucht. „Wir wollen der Arbeitgeberseite das Feld nicht gänzlich überlassen“ meinte Lührs. Die Vertretung am Arbeitsplatz würde geregelt und es gäbe Kündigungsschutz. Einmütig wählten die kirchlichen Mitarbeiter die Heiligenroder Diakonin Elfriede Arndt, den Leester Friedhofsverwalter Eckhard Brandenburg und Jutta Meyer, Sekretärin der Syker Tafel, als Wahlausschuss, der die Wahl vorbereitet und durchführt.
Superintendent Dr. Jörn-Michael Schröder wies in seinem Grußwort daraufhin, dass sich die Rahmenbedingungen für die kirchlichen Arbeitnehmer ständig wandeln, dankte für die Mitarbeit und dafür, dass sie Veränderungen positiv mitgetragen haben. So gebe es seit Jahresbeginn einen Kindertagesstättenverband mit 7 von 8 der kirchlichen KiTas im Kirchenkreis Syke-Hoya und demnächst Birgit Greve als pädagogische Leitung (auch für den neuen KiTa-Verband im Nachbarkirchenkreis Grafschaft Diepholz). Seit den Sommerferien sei mit Petra Manke eine Fundraiserin erstmals im Kirchenkreis angestellt. „Das ist für uns wichtiger Arbeitsbereich“, so der leitende Geistliche weiter. Bei Diakonen wolle man künftig ganze und damit wiederbesetzbare Stellen schaffen. Mitte 2013 solle das neue Kirchenkreisamt in Sulingen fertig gebaut sein. „Das wird richtig schön“. Mit dem Nachbar-Kirchenkreis habe man sich im Bereich der Diakonie auf eine lockere Form der Zusammenarbeit verständigt. Bei der Diakoniesozialstation in Hoya sei jetzt die Kirchengemeinde Hoya als alleiniger Träger eingerichtet, und sie werde geleitet von Christine Körbel, die zugleich weiterhin in Syke die Station führe.
Andreas Miehe, Mitglied der arbeits- und dienstrechtlichen Kommission, in der mit den kirchlichen Arbeitgebern die Tarife für Mitarbeiter ausgehandelt werden, stellte das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor: Wer in den vergangenen 12 Monaten mehr als 6 Wochen (auch mit unterschiedlichen Krankheiten) arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf BEM, was aber für Arbeitnehmer freiwillig ist. Man kann innerhalb oder außerhalb des Arbeitsumfeldes erkrankt sein. Beteiligt sind MAV, bei Schwerbehinderten zusätzlich Vertrauensperson und federführend der Arbeitgeber. Ziel sei, Gesundheit und Arbeitsplatz zu erhalten durch individuell abgestimmte Maßnahmen. Das könnten Veränderungen am Arbeitsplatz, Qualifizierung oder stufenweise Wiedereingliederung sein. Nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ könne man sogar im Schutz der Krankschreibung stundenweise wieder die Arbeit aufnehmen. Der Arbeitgeber handelt sich Nachteile ein, wenn er BEM nicht macht, aber auch der Arbeitnehmer. BEM-Akten kommen nicht in die Personalakte und werden nach drei Jahren vernichtet. Die Krankheit müsse nicht genau genannt werden bei den anderen BEM-Beteiligten, so der voll freigestellte Kirchenkreissozialarbeiter aus dem Kirchenkreis Verden abschließend. Lührs dankte Miehe und gab bekannt, dass in der hiesigen MAV die stellvertretende Vorsitzende Greta Langen speziell in diesem Bereich eine Fortbildung mitgemacht hat.
Außerdem gab sie bekannt, dass bei einer möglichen neuen Entgeldordnung neue Entgeldmerkmale nur auf Antrag des Arbeitnehmers durch die Personalabteilung umgesetzt werden, also nur bei Vorteilen für den Arbeitnehmer zum Zuge kommen. Der Abschluss von Arbeitszeitkonten sei zurzeit noch nicht möglich, aber natürlich Regelungen von Arbeitszeiten. Mehrarbeit könne es nur im gegenseitigen Einverständnis geben. Wenn man beim Freizeitausgleich krank wird, ist trotzdem der Freizeitausgleich genommen; so seien die gesetzliche Vorschriften, ergänzte Miehe.
Die MAV vertrete 370 Mitarbeiter im Rahmen ihrer Möglichkeiten, so die leitende Arbeitnehmervertreterin weiter in ihrem Rechenschaftsbericht. Im vergangenen Jahr habe man auf 23 ordentliche MAV-Sitzungen sich an 102 Einzelentscheidungen beteiligt. Es gab keine Kündigungen. Allerdings gab es im Kirchenkreis nur 19 feste und 50 befristete Anstellungen: „Das gibt uns zu denken“, sagte Lührs. Sie hoffe, dass durch den neuen KiTa-Verband es mehr unbefristete Arbeitsverträge geben werde. Erreicht wurde jetzt, das sie als MAV-Vertreterin an den Sitzungen des Stellenplanungsausschusses ohne Stimmrecht teilnehmen könne. Grundsätzlich gebe es ein gutes Miteinander, wie sie und auch Superintendent Schröder betonten.
Gunnar Schulz-Achelis